Über uns
Jurist:innen spielen bei der gesellschaftlichen Transformation zur Klimaneutralität eine wichtige Rolle. Der Lawyers for Future e.V. ist eine Platform auf der unser Berufsstand dieser Verantwortung gerecht werden kann.
Leitlinien unserer Arbeit
Für ein zukunftsfähiges Recht.
Damit es ein lebenswertes Morgen gibt.
Im Rahmen der Bewältigung des Klimawandels kommt dem Recht eine bedeutende Funktion zu.
Der deutsche Staat ist rechtlich verpflichtet, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° C, möglichst auf 1,5° C zu begrenzen. Art. 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung” zu schützen. Dazu zählt auch der Schutz vor dem Klimawandel. Die rechtliche Pflicht, das Klima zu schützen, folgt damit nicht nur aus dem Pariser Abkommen und dem Bundes-Klimaschutzgesetz, sondern auch aus dem Grundgesetz. Wir, die Lawyers for Future, sind davon überzeugt, dass es zur Einhaltung dieser Verpflichtung weitreichender Veränderungen in der Rechtsetzung, -anwendung und -durchsetzung bedarf für die wir uns im Rahmen unserer Arbeit einsetzen.
Für ein ambitioniertes KSG
Damit Deutschland seinen gerechten Beitrag erbringt.
Die derzeitigen Reduktionsziele sind nicht ausreichend, um das 1.5°C-Ziel zu erreichen. Die Reduktionsziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) entsprechen nicht dem, was Deutschland als gerechten Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten müsste.
Für effektive Umsetzungsmaßnahmen
Damit wir vom Reden ins Handeln kommen.
Die – von uns als unzureichend erachteten – Reduktionsziele werden mit den derzeit geplanten Maßnahmen nicht einmal erreicht. Wir setzen uns in unserer Arbeit für die Implementierung rechtlicher Maßnahmen ein, die Deutschland wieder auf einen pariskompatiblen Kurs bringen. Dazu gehören auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen sowie die Einführung eines Klimachecks für alle neuen Gesetzesentwürfe.
Für die Konsequente Einbeziehung des Klimaschutzes in jegliches Handeln von Verwaltung und Rechtsprechung.
Damit Klimaschutz in allen Bereichen des Rechts Einzug findet.
Auch das geltende Recht bietet bereits mehr Spielraum und Anhaltspunkte für klimagerechtes staatliches Handeln, das noch unzureichend genutzt wird. Die Bedeutung des Klimaschutzes und die Dringlichkeit einer Umsteuerung können und müssen sich auf dieser Grundlage in behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen widerspiegeln. Anstatt den Status quo für umwelt- und klimaschädliche Tätigkeiten zu zementieren, muss das Verwaltungshandeln am Klimaschutz ausgerichtet sein und das klimaschutzrechtliche Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 S. 1 KSG Eingang in die tägliche Behördenpraxis finden. Rechtsprechung kann dabei einen entscheidenden Beitrag zur Abbildung der veränderten Herausforderungen im geltenden Recht leisten.
Effektiver Klimaschutz darf nicht zulasten sozialer Gerechtigkeit oder der Bewahrung und Wiederherstellung von Biodiversität gehen. Maßnahmen für den Klimaschutz müssen deshalb so gestaltet werden, dass sie gleichermaßen soziale Gerechtigkeit fördern, soziale Ungerechtigkeiten vermeiden bzw. beseitigen und den Zielen des Artenschutzes und des Erhalts der ökologischen Vielfalt gerecht werden.
Die Klimakrise hat Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens und wird auch das Rechtssystem grundlegend verändern. Dies zeigt sich bereits heute an der steigenden Zahl gerichtlicher Verfahren, die mit dem Klimawandel in Verbindung stehen. Ausdrücklich sehen wir die Gerichte als einen von vielen geeigneten Orten, an dem die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel stattfinden muss. Die juristische Ausbildung muss diesen Aspekt zukünftig explizit mit einbeziehen, damit alle Akteure der Herausforderung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen gerecht werden können.
Solidarität mit Fridays for Future.
Weil soziale Bewegungen unerlässlich sind.
In unserem Engagement für ein klimaverträgliches Rechtssystem erklären wir uns mit den Forderungen von Fridays for Future solidarisch.
Insbesondere sind die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Dies bedeutet u.a. für Deutschland: Die Treibhausgasneutralität (“Nettonull”) ist bis 2035 zu erreichen. Dies kann nur bei einem Kohleausstieg bis 2030 und einer Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien bis 2035 erreicht werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Bedeutung der Klimabewegung auch im Recht anerkannt wird. Bislang wird der legitime Protest der Aktivist:innen von Fridays for Future und anderen Gruppen durch das Recht mehr erschwert als gefördert.
Wir sind ein Netzwerk in dessen Zentrum ein Verein steht. Der Verein übernimmt koordinierende Aufgaben. Die inhaltliche Arbeit findet im Netzwerk statt. Eine Vereinsmitgliedschaft steht jedem aktiven Mitglied offen, ist jedoch keinesfalls ein Muss.
Erhalten wir eine Unterstützungsanfrage aus der Klimabewegung, leitet der Verein diese an Fachverteiler weiter, in denen das Netzwerk entlang verschiedener Rechtsgebiete organisiert ist. Hat man Zeit und Lust eine Anfrage zu bearbeiten, meldet man sich beim Verein und übernimmt die Verantwortung hierfür.
Neben der Beantwortung von Anfragen arbeiten wir auch an eigenständigen Projekten, die wir in "Missionen" und Arbeitsgruppen verfolgen. Neue Mitglieder erhalten am Anfang ein Onboarding in dem die Struktur und Arbeitsweise nochmal erklärt wird.
In Ortsgruppen auf Signal koordinieren wir unsere Teilnahme an Klimastreiks und organisieren Vor-Ort-Veranstaltungen.